Urteil des Landgerichts Dortmund: Rauchen nach Stundenplan
Dieser Titel geht heute durch die Presse. Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass ein Ehepaar in Dortmund-Grevel auf der Terrasse seiner Reihenhauswohnung nur noch nach Stundenplan rauchen darf.
Wie immer ist dies auch in diesem Fall eine Einzelfallentscheidung, zeigt aber deutlich, dass die Gerichte ganz genau hinschauen. Während das Amtsgericht noch der Ansicht war, dass keine Geruchsbelästigung vorläge, hat das Landgericht die Geruchsbelästigung der Nachbarn als wesentlich eingestuft und einen Stundenplan für rauchfreie Zeiten erstellt.
Zwölf Stunden rauchen, zwölf Stunden rauchfrei
Das Dortmunder Ehepaar darf jetzt nur noch insgesamt 12 Stunden am Tag auf der Terrasse rauchen. Für die weiteren 12 Stunden wurde dies bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 € untersagt.
Das Landgericht folgt mit diesem Urteil der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der sich 2015 eine ähnliche Stundenplan-Regelung überlegt hat. Die nichtraucherfreundliche Linie der Rechtsprechung wird damit weiterverfolgt.
Welche Folgen hat das für Sie?
Klar ist nunmehr, dass Geruchsbelästigungen nicht mehr hingenommen werden müssen und die Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in der Zukunft eine wichtige Rolle spielen wird. Allerdings kommt es auch darauf an, ob diese Belästigungen als wesentlich anzusehen sind oder hingenommen werden müssen. Wie immer muss der Einzelfall betrachtet werden.
Wie wirkt sich das für Sie aus? Rauchen Sie auch gerne auf Ihrer Terrasse oder Ihrem Balkon? Oder fühlen Sie sich durch rauchende Nachbarn belästigt? Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können.
Ihr Rechtsanwalt Florian Träger
Port7 Rechtsanwälte
Am Mittelhafen 16
48155 Münster
Quellen (LG Dortmund): N-TV, Westfalenpost
Quelle (BGH): Süddeutsche